Kirchgemeindeversammlung (KGV)

Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) besteht aus allen stimmberechtigten Gemeindegliedern ab 16 Jahren, welche sich zur Versammlung einfinden.

Gewöhnlich trifft sie sich zwei Mal pro Jahr, um gemeinsame Anliegen zu diskutieren und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Im Frühling wird ausserdem die Rechnung des Vorjahres, im Herbst das Budget des zukünftigen Jahres besprochen und darüber entschieden.
Einladung
Die Kirchenpflege lädt jeweils rechtzeitig durch Publikation im Landanzeiger zur Versammlung ein. Gleichzeitig werden auf der Einladung auch die Verhandlungspunkte / Traktanden bekannt gegeben.
Grundlage
In der Kirchenordnung sind die Befugnisse u.a. genau festgelegt (§§ 41 - 44).
Referendum
Bei Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung über Steuerfuss und Ausgaben kann ein Begehren um nochmalige Beratung und Beschlussfassung anlässlich der nächsten ordentlichen oder ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung gestellt werden.
(Genaues Vorgehen: Kirchenordnung § 152).
Nicht vergessen!
Mit Ihrer Stimme beteiligen Sie sich aktiv am Leben unserer Kirchgemeinde!
Termine
Bitte reservieren Sie sich jetzt schon den/die nächsten Termin/e:
Dokumente
Bereitgestellt: 08.01.2023    Besuche: 33 Monat
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