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Kirchenpflege
| Die Kirchenpflege ist das leitende, ausführende (Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung) und verwaltende Organ unserer Kirchgemeinde. |
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Mitglieder |
Sie besteht aus zehn Frauen und Männern, welche vom Stimmvolk alle vier Jahre gewählt werden. Davon sind sieben Ehrenamtliche und drei Hauptamtliche (Pfarrer und Diakon). Alle unterstehen der Schweigepflicht. |
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Rekurse |
Gegen Entscheide der Kirchenpflege kann beim Kirchenrat rekurriert werden. |
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Grundlage |
In der » Kirchenordnung werden die Pflichten und Befugnisse genau festgelegt (§§ 43 ff). |
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Kontakt |
Gerne stehen » Mitglieder der Kirchenpflege für Anliegen aus der Bevölkerung zur Verfügung und nehmen konstruktive Rückmeldungen entgegen!
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